Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sein.
Die Auszubildenden
Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr. Damit beträgt das Fördervolumen bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen im E-Handwerk rund 7.600 € in den ersten beiden Ausbildungsjahren.
Die Antragsstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium in Kassel. Antragsschluss ist der 30. April 2023.
Alle Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie auf der Sonderseite des Regierungspräsidiums.
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