Der ZVEH warnt: GModG und die Umstellung der BEG-Förderung können Kostenfalle für Bürger bedeuten. Unklarer Energiewendekurs wird fortgesetzt.
„Das Bekenntnis der Bundesregierung, an der Energiewende festzuhalten, droht zum Lippenbekenntnis zu werden“, kommentiert Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), die am heutigen Tag (10.) im Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten „Gebäudemodernisierungsgesetzes" (GModG). Bereits am Mittwoch (8.) hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages das Zusammenstreichen der Förderung für Wärmepumpen gebilligt.
Fossile Heizungen sind keine Zukunftslösung
Eine äquivalente Regelung im neuen GModG zur bisherigen 65-Prozent-Regelung wird nicht geschaffen. Öl- und Gasheizungen sollen demnach unbegrenzt weiter eingebaut und betrieben werden können. Die geopolitisch riskante Abhängigkeit von Öl und Gas wird damit nicht weiter abgebaut. Auch sind die Auswirkungen der sogenannten „Biotreppe“ höchst unklar und die Verfügbarkeit von Biobrennstoffen ist nicht gesichert. Es ist aber davon auszugehen, dass diese voraussichtlich knapp und teuer sein werden. Die Festlegungen sind, entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung, auch nicht technologieoffen.
Damit nicht genug, wurde in dieser Woche ohne Vorwarnung die BEG-Förderung mit Wirkung zum 21. Juli 2026 umgestellt. Zwar werden klimafreundliche Heizungen wie zum Beispiel Wärmepumpen auch künftig gefördert. Die Mittel werden jedoch verringert. Die neue Fördersystematik sieht zum Beispiel vor, dass Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen weniger Zuschüsse erhalten als bisher. Im Zusammenspiel von Streichung der 65-Prozent-Regelung, Änderung der BEG-Förderung und dem unbefristet möglichen Weiterbetrieb fossiler Heizungen wird gerade bei der Heizungserneuerung ein Anreiz gesetzt, wieder auf fossilen Energieträgern beruhende Heizungstechnologie einzubauen, weil dies kurzfristig billiger ist. Das kann jedoch zur Kostenfalle werden.
Glaubwürdigkeitsverlust und rückwärtsgewandt
Nur einen Tag nach der Information der Öffentlichkeit über die kurzfristige Änderung in der BEG-Förderung erfolgte direkt die Schließung des KfW-Antragsportals. Förderanträge einreichen können dort ab sofort nur noch Kund/-innen, denen bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag des Fachhandwerkers vorliegt. Damit gibt es für am Heizungstausch interessierte Immobilienbesitzer, die bislang noch keinen Förderantrag eingereicht und keine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegen haben, keine Möglichkeit mehr, in den Genuss der bisherigen Förderung zu kommen. Bisherige Aussagen der Regierung hatten den Eindruck erweckt, dass die Förderung bis 2029 gesichert sei.
„Die kurzfristigen Entscheidungen, die BEG zu ändern und das Antragsportal zu schließen, sind kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage. Viele, die sich darauf verlassen haben, bis 2029 beim Einbau einer Wärmepumpe unterstützt zu werden, haben nun das Nachsehen“, moniert Alexander Neuhäuser.
Der ZVEH hat die geplante Novellierung des GModG zwar stets kritisch gesehen, letztlich jedoch dafür plädiert, endlich Klarheit qua Beschluss zu schaffen. Genau dieser Effekt wird nun jedoch durch das parallel erfolgte Zusammenstreichen der BEG-Förderung konterkariert. Beratungen zum Umstieg auf die Wärmepumpe wird dadurch die Grundlage entzogen.
Investitionen nicht in Zukunft verschieben
„Die Kombination aus Wärmepumpe, Speicher und Photovoltaik, zusammen mit Energiemanagement und einer digitalen Energiewende ist der effiziente und innovative Weg in die Zukunft. Deutschland darf bei den Investitionen in die Energiewende nicht den Anschluss verlieren. Das schadet ansonsten der Wirtschaft, den Verbrauchern und zukünftigen Generationen, die diese Schritte dann zu höheren Kosten nachholen müssen“, macht Alexander Neuhäuser deutlich.
Quelle: ZVEH
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@khgiessen.de oder rufen Sie uns an: 0641/974900